- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
Nd:YAG-Laser bei Hidradenitis suppurativa
Nicht abtragende Laserbehandlung als antientzündliche Alternative bei milder bis mittelschwerer Form.
Auch: Langgepulster Neodym-YAG-Laser
- Wirkprinzip
- Der langgepulste Neodym-YAG-Laser mit 1064 nm dringt tief genug ein, um den Haartalgdrüsenapparat zu erreichen, von dem die Erkrankung ausgeht. Die Leitlinie ordnet ihn den konservativen, nicht den ablativen Laserverfahren zu.
- Körperregion
- Achsel · Leiste · Gesäß
- Sitzungen
- Serie, Zahl nach Befund
- Ausfallzeit
- Gering
- Wirkdauer
- Als antientzündliche Therapie, nicht als Entfernung geschädigten Gewebes
- Hauptrisiko
- Pigmentverschiebungen, besonders bei dunkleren Hauttypen
Ungeeignet, wenn: bereits Tunnel oder Narbenplatten bestehen — die Empfehlung gilt der milden bis mittelschweren Form.
Die Empfehlung
S2k-Leitlinie, ⇑ (Konsens):
Die Anwendung des langgepulsten Neodym-YAG-LASER als alternative antientzündliche Therapie bei Patienten mit milder bis mittelschwerer HS/AI sollte empfohlen werden.
Was das Verfahren nicht ist
Es ist keine Abtragung. Die Leitlinie führt es unter „konservative LASER-Behandlung” und trennt es damit ausdrücklich von der ablativen CO₂-Laserbehandlung, die Gewebe entfernt.
Für die ablative Variante formuliert sie zudem eine Einschränkung:
[Sie] kann die CO₂-LASER-assistierte Entfernung des betroffenen Gewebes derzeit nicht generell als überlegene Methode empfohlen werden.
Warum ausgerechnet 1064 nm
Es ist die längste Wellenlänge der gängigen dermatologischen Laser und dringt entsprechend am tiefsten ein. Die Erkrankung geht vom Terminalhaarfollikel aus — und der sitzt tief.
Wo die Grenze liegt
„Mild bis mittelschwer.” Wo bereits Tunnel drainieren oder Narbenplatten bestehen, hilft eine antientzündliche Behandlung dem zerstörten Gewebe nicht mehr. Dort steht die Chirurgie.
Was die Leitlinie ausdrücklich ablehnt
Drei Verfahren mit ⇓⇓, der stärksten Ablehnung: die klassische photodynamische Therapie, blaues Licht und die Röntgenbestrahlung. Zur Bestrahlung schreibt sie, sie könne „bei jungen Menschen — auch aufgrund des Tumorigenitätsrisikos — nicht empfohlen werden”.