- Beleglage:Begrenzte Daten
- Status:In Deutschland zugelassen
Wirkstoff
Resorcin
Keratolytischer und antiseptischer Wirkstoff aus der Rezepturherstellung. Wegen des Nebenwirkungsprofils in Fertigarzneimitteln als überholt eingeschätzt.
Auch: Resorcinol
- Anwendung
- Äußerlich
- Verschreibung
- Rezeptpflichtig
- Wirkprinzip
- Resorcin löst die Verbindungen zwischen Hornzellen und wirkt zugleich keimhemmend. Bei Hidradenitis suppurativa soll es damit die verstopften Follikelöffnungen freilegen. Es wird als Rezepturarzneimittel in der Apotheke hergestellt.
- Dosis
- Als Rezepturarzneimittel; die Leitlinie nennt keine Standardkonzentration
- Häufige Nebenwirkungen
- Reizung der Haut · Bräunliche Verfärbung im Behandlungsgebiet
Ungeeignet, wenn: großflächig oder über lange Zeit angewendet werden soll — die Leitlinie schätzt den Wirkstoff wegen seines Nebenwirkungsprofils als in Fertigarzneimitteln obsolet ein.
Was die Leitlinie sagt
Sie ordnet den Wirkstoff nüchtern ein: Resorcin wird nicht mehr zu den gebräuchlichen Stoffen gezählt,
sondern wird aufgrund des Nebenwirkungsprofils als obsolet eingeschätzt. In Rezepturarzneimitteln wird Resorcin als keratolytischer und antiseptischer Wirkstoff eingesetzt.
Wie das zusammenpasst
Der Satz enthält beides: eine Abwertung und eine fortbestehende Verwendung. Als Fertigarzneimittel gilt Resorcin als überholt; als Rezeptur aus der Apotheke wird es weiterhin verordnet.
Die Leitlinie widmet ihm anders als Clindamycin keine eigene Empfehlung — weder dafür noch dagegen. Das ist die schwächste Form der Erwähnung: Es kommt vor, es wird beschrieben, es wird nicht empfohlen.
Was das für Betroffene heißt
Wer eine Resorcin-Rezeptur verordnet bekommt, sollte wissen, dass sie in der aktuellen Leitlinie nicht unter den empfohlenen topischen Therapien geführt wird. Die dortige starke Empfehlung (⇑⇑) für die milde Form lautet auf Clindamycin 1%-Lösung.
Das macht die Rezeptur nicht falsch — Erfahrungsheilkunde hat ihren Platz, und für einzelne Verläufe kann sie richtig sein. Es macht sie zu einer Entscheidung, die begründet werden sollte.