Lexikon · Klinik
Vitamin D und Sonnenschutz
Der häufigste Einwand gegen konsequenten Sonnenschutz. Die Leitlinie behandelt ihn als potenzielle Nebenwirkung.
Auch: Vitamin-D-Synthese
UV-Strahlung ist für die Vitamin-D-Synthese in der Haut notwendig. Die S3-Leitlinie behandelt das folgerichtig im Kapitel „Potenzielle Nebenwirkungen” des Sonnenschutzes.
Sie formuliert es zurückhaltend: Eine potenzielle unerwünschte Nebenwirkung konsequenter Sonnenschutzmaßnahmen kann mit einem verminderten Vitamin-D-Spiegel einhergehen. Als weitere mögliche Nebenwirkung nennt sie, dass die Vermeidung erhöhter UV-Exposition beim Aufenthalt im Freien einen Mangel an Bewegung mit sich bringen könnte.
Zugleich stellt sie unmissverständlich klar: UV-Strahlung kann nachgewiesenermaßen Hautkrebs auslösen, das Risiko steigt für Melanom, Plattenepithel- und Basalzellkarzinom — und die wichtigste primärpräventive Maßnahme ist die Vermeidung einer erhöhten UV-Exposition.
Für Personen mit hohem Hautkrebsrisiko — die Leitlinie nennt beispielhaft Transplantierte — enthält sie eine eigene konsensbasierte Empfehlung zum Umgang mit dem Vitamin-D-Status.
Die Abwägung im Alltag: Der Vitamin-D-Bedarf lässt sich messen und gegebenenfalls supplementieren. Ein Melanom lässt sich nicht rückgängig machen. Das ist der Grund, warum die Leitlinie die Reihenfolge so setzt, wie sie sie setzt.