Zum Inhalt springen
GLABRIOÄsthetische Medizin und Hautpflege für Männer

Lexikon · Klinik

Risikokompensation beim Sonnenschutz

Der Effekt, dass Sonnenschutzmittel die Zeit in der Sonne verlängern statt die Dosis zu senken. Die Leitlinie widerspricht dem ausdrücklich.

Auch: Kompensationsverhalten

Der Satz in der Leitlinie

Er steht in derselben Empfehlung wie die Anwendung selbst, mit Empfehlungsgrad A:

Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird.

Warum das eigens gesagt werden muss

Weil genau das passiert. Wer sich eingecremt hat, empfindet sich als geschützt und bleibt länger. Der Lichtschutzfaktor wird dabei implizit als Zeitverlängerung gelesen: Faktor 30 heißt dreißigmal so lange. Rechnerisch stimmt das nur bei korrekter Auftragsmenge und ohne Abrieb — beides ist in der Praxis selten gegeben.

Das Ergebnis ist eine höhere kumulative UV-Dosis trotz Sonnenschutzmittel.

Was das für die Beurteilung von Produktwerbung heißt

Jede Aussage der Form „damit können Sie länger in der Sonne bleiben” arbeitet gegen die Leitlinienempfehlung. Der Zweck des Mittels ist, die Dosis in einer ohnehin stattfindenden Exposition zu senken — nicht, die Exposition zu ermöglichen.

Der zweite Kompensationsfehler

Das Nachcremen. Die Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass die Auftragung nach zwei Stunden und nach dem Baden zu wiederholen ist — und in Klammern dahinter:

die Schutzzeit wird hierdurch nicht verlängert.

Nachcremen stellt den ursprünglichen Schutz wieder her. Es addiert keine neue Schutzzeit.