- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
Teleangiektasien-Behandlung
Verschluss erweiterter oberflächlicher Gefäße mit Laser oder IPL. Fällt unter den Arztvorbehalt der NiSV.
Auch: Couperose-Behandlung · Gefäßlaser
- Wirkprinzip
- Selektive Photothermolyse: Das Hämoglobin im Gefäß absorbiert die Energie, das Gefäß wird thermisch verschlossen.
- Körperregion
- Gesicht · Nase
- Sitzungen
- Mehrere
- Ausfallzeit
- Kurz; Rötung und mögliche Purpura
- Wirkdauer
- Behandelte Gefäße bleiben verschlossen; neue können entstehen
- Hauptrisiko
- Pigmentverschiebungen; bei falscher Parameterwahl Vernarbung
Ungeeignet, wenn: eine unbehandelte Rosazea zugrunde liegt: Ohne Basistherapie entstehen neue Gefäße nach.
Arztvorbehalt
Die Behandlung von Gefäßveränderungen gehört ausdrücklich zu den Anwendungen, die zu kosmetischen Zwecken seit dem 31. Dezember 2020 nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit medizinischer Fachkunde durchgeführt werden dürfen.
Das ist praktisch bedeutsam, weil „Couperose-Behandlung” ein klassisches Angebot von Kosmetikinstituten war und teilweise noch ist.
Vor der Behandlung
Die Leitlinie verlangt, dass die Benignität der Veränderung vor einer Laserbehandlung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Dermatologie mit geeigneten Verfahren sichergestellt wird.
Der Grund ist grundsätzlicher Natur: Ein Laser zerstört die Veränderung, die er behandelt. Was danach nicht mehr da ist, kann auch nicht mehr feingeweblich untersucht werden.