- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
IPL-Behandlung
Kein Laser, sondern gebündeltes Blitzlicht mehrerer Wellenlängen. Unterliegt denselben Schutzvorschriften wie Laser.
Auch: Intense Pulsed Light · Blitzlampe
- Wirkprinzip
- Breitbandiges Blitzlicht wird gefiltert und wirkt über Absorption in Melanin oder Hämoglobin. Weniger selektiv als ein Laser mit einer definierten Wellenlänge.
- Körperregion
- Gesicht · Körper
- Sitzungen
- Mehrere
- Ausfallzeit
- Kurz
- Wirkdauer
- Je nach Indikation
- Hauptrisiko
- Verbrennungen und Pigmentverschiebungen, da weniger selektiv als Laser
Ungeeignet, wenn: eine hohe Selektivität gefragt ist — etwa bei Tattoo-Pigmenten, für die IPL ungeeignet ist.
Der Unterschied zum Laser
Ein Laser liefert Licht einer Wellenlänge. IPL liefert ein breites Spektrum, das über Filter eingegrenzt wird. Daraus folgt eine geringere Selektivität: Die Energie verteilt sich auf mehrere Zielstrukturen statt auf eine.
Für die Praxis heißt das, dass IPL bei gut kontrastierten Aufgaben brauchbare Ergebnisse liefert, bei schwierigen Ausgangslagen — dunklere Haut, helles Haar, Pigmentläsionen — aber ein höheres Nebenwirkungsrisiko trägt.
Rechtlich gleichgestellt
Die NiSV erfasst ausdrücklich sowohl Lasereinrichtungen der Klassen 1C, 2M, 3R, 3B und 4 als auch IPL. Der Arztvorbehalt gilt damit für IPL genauso: bei Gefäßveränderungen, pigmentierten Hautveränderungen, Tattooentfernung und Anwendungen, die über Haut und Anhangsgebilde hinauswirken.
„Das ist ja nur IPL, kein Laser” ist kein Argument, sondern ein Irrtum.