- Beleglage:Leitlinie
- Status:In Deutschland zugelassen
Energiebasierte Verfahren
Ablative Laserbehandlung (CO₂, Er:YAG)
Abtragende Laserverfahren zur Hauterneuerung. CO₂ und Er:YAG unterscheiden sich vor allem in Abheilungszeit und Nebenwirkungsstärke.
Auch: Laser-Resurfacing · CO2-Laser · Erbium-YAG
- Wirkprinzip
- Wasser in der Haut absorbiert die Laserenergie; Gewebe wird verdampft (Ablation). Die anschließende Wundheilung führt zu Kollagenneubildung.
- Körperregion
- Gesicht
- Sitzungen
- Je nach Eindringtiefe eine bis wenige
- Ausfallzeit
- Deutlich — Erythem und Abheilungsphase, beim CO₂-Laser länger als beim Er:YAG
- Wirkdauer
- Anhaltend, abhängig von weiterer Lichtbelastung
- Hauptrisiko
- Erythem und postinflammatorische Hyperpigmentierung; bei zu tiefer Ablation Vernarbung
Ungeeignet, wenn: die Haut stark vorgebräunt ist — die Leitlinie rät bei dieser Ausgangslage ausdrücklich ab.
CO₂ oder Er:YAG
Beide Systeme tragen Gewebe ab, mit nahezu identischem Nebenwirkungsprofil — im Wesentlichen Erythem und postinflammatorische Hyperpigmentierung. Der Unterschied liegt in der Intensität:
- Er:YAG erzeugt eine „kalte” Ablation. Die Nebenwirkungen treten laut Leitlinie weniger intensiv und seltener auf.
- CO₂ erzeugt eine „warme” Ablation und zeichnet sich durch ein höheres Risiko für ausgeprägte Nebenwirkungen und eine längere Abheilungszeit aus.
Die Behandlung kann als Einzel- oder Kombinationsbehandlung beider Systeme erfolgen.
Der Arztvorbehalt
Ablative Laseranwendungen und alle Anwendungen, bei denen die Epidermis verletzt wird, dürfen zu kosmetischen Zwecken seit dem 31. Dezember 2020 nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender medizinischer Fachkunde durchgeführt werden. Ein Kosmetikstudio, das ein solches Verfahren anbietet, verstößt gegen die NiSV.