Lexikon · Klinik
Ganzkörperinspektion
Der Screeningtest der Hautkrebsfrüherkennung. Die Leitlinie macht dazu ungewöhnlich konkrete Vorgaben — bis zum Licht im Raum.
Auch: GKI · Ganzkörperuntersuchung
Die Empfehlung
Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 2++, Konsensstärke 100 %:
Zum Screening von Hautkrebs soll eine Ganzkörperinspektion durchgeführt werden.
Die Vorgaben zur Durchführung
Die Leitlinie wird an dieser Stelle ungewöhnlich praktisch. Als konsensbasierte Empfehlung:
Bei der Ganzkörperinspektion soll der Untersuchungsraum ausreichend hell sein und der Untersucher so nah an den zu Screenenden herantreten, dass er [die Hautveränderungen beurteilen kann].
Das klingt banal. Es steht in einer S3-Leitlinie, weil es in der Praxis nicht selbstverständlich ist.
Was vor der Inspektion kommt
Zwei weitere Empfehlungen, beide mit „soll”:
- Der zu Screenende soll zu Beginn nach Veränderungen an seiner Haut befragt werden.
- Die Ergebnisse der Selbstuntersuchung sollen zu Beginn hinzugezogen werden, um maligne und benigne Hautveränderungen zu identifizieren.
Wer also mit einer konkreten Beobachtung kommt, liefert kein Störgeräusch, sondern einen Bestandteil der Untersuchung.
Wer sie durchführen darf
Ein Hautkrebs-Screening soll nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine qualifizierte, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolviert haben.
Wie das Ergebnis mitgeteilt wird
Auch das ist geregelt: Sowohl ein Verdacht als auch ein unauffälliger Befund sollen direkt im Anschluss persönlich in einem Gespräch von dem Arzt mitgeteilt werden, der die Untersuchung durchgeführt hat. Beim negativen Befund soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Ergebnis den aktuellen Status darstellt — also keine Entwarnung für die Zukunft ist.