Lexikon · Recht und Zulassung
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Der Unterschied zwischen "anders verhalten" und "Bedingungen ändern".
Auch: Strukturelle Prävention
Die S3-Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs unterscheidet Präventionsformen nach Kontextbezug: verhaltensbezogen und verhältnisbezogen.
Verhaltensprävention setzt beim Einzelnen an — Sonnencreme auftragen, Mittagssonne meiden, Kopfbedeckung tragen.
Verhältnisprävention verändert die Bedingungen — Schattenplätze auf Baustellen und in Schulen, Arbeitsorganisation, Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung.
Die Leitlinie widmet strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung des UV-Schutzes in öffentlichen und beruflichen Settings eigene Abschnitte.
Der Grund für die Unterscheidung ist praktisch: Bei 2,4 Millionen Beschäftigten im Freien lässt sich die Mittagssonne durch individuelle Einsicht nicht meiden. Wer um 13 Uhr auf dem Dach steht, tut das nicht aus Sorglosigkeit. Wirksam sind dort Arbeitszeitgestaltung, Verschattung und Ausrüstung — also Verhältnisprävention.