Lexikon · Recht und Zulassung
Heilmittelwerbegesetz
Regelt, womit für medizinische Behandlungen geworben werden darf. Verbietet unter anderem bestimmte Vorher-Nachher-Bilder.
Auch: HWG
Das Heilmittelwerbegesetz beschränkt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen — deutlich strenger, als es in anderen Branchen üblich ist.
Für die ästhetische Medizin ist § 11 zentral. Er untersagt außerhalb der Fachkreise unter anderem Werbung mit vergleichenden Abbildungen von Veränderungen des menschlichen Körpers vor und nach operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sowie Werbung, die auf eine Behandlung durch Angst hinwirkt oder die Empfehlungen von Fachleuten in bestimmter Weise verwendet.
Praktisch erklärt das, warum seriöse Anbieter zurückhaltender auftreten als Anbieter aus dem Ausland. Wer in Deutschland aggressiv mit Vorher-Nachher-Bildern und befristeten Rabatten wirbt, bewegt sich zumindest im Grenzbereich.
Für Leserinnen und Leser ist das ein brauchbares Signal — nicht als Rechtsauskunft, sondern als Hinweis darauf, wie sorgfältig ein Anbieter arbeitet.