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Kaufberatung
Die Erstberatung: Zehn Fragen, die den Unterschied machen
Ein Beratungsgespräch ist auch ein Verkaufsgespräch. Diese Fragen trennen eine seriöse ästhetische Praxis von einer, die vor allem Termine füllt.
Aktualisiert am 23. August 2026. Quellenlage geprüft am 23. August 2026.
Die meisten Fehlentscheidungen in der ästhetischen Medizin fallen nicht im Behandlungsraum, sondern dreißig Minuten vorher. Ein Beratungsgespräch ist strukturell ein Verkaufsgespräch: Die Person, die berät, verdient an der Empfehlung. Das ist nicht ehrenrührig, aber es verschiebt die Beweislast zu Ihnen.
Die folgenden zehn Fragen sind so gewählt, dass die Antwort mehr verrät als ihr Inhalt.
1. „Welche Qualifikation haben Sie für dieses Verfahren?”
Erwartbar ist eine konkrete Antwort: Approbation, Facharztbezeichnung, absolvierte Fortbildungen, ungefähre Fallzahl. Ausweichend wird es bei Formulierungen wie „wir arbeiten seit Jahren damit”. In Deutschland dürfen injizierende Verfahren ausschließlich Ärztinnen und Ärzte durchführen.
2. „Was passiert, wenn es schiefgeht?”
Die beste Einzelfrage des Gesprächs. Eine erfahrene Behandlerin hat auf Komplikationen eine sofortige, unaufgeregte Antwort inklusive Notfallplan, Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeit und vorgehaltenem Gegenmittel (bei Hyaluronsäure: Hyaluronidase). Wer erklärt, dass bei ihm noch nie etwas passiert sei, hat entweder wenig behandelt oder beschönigt.
3. „Welches Präparat verwenden Sie, und warum dieses?”
Konkreter Handelsname, konkreter Grund. Bei „ein hochwertiges Produkt aus der Schweiz” fragen Sie nach — Präparate unterscheiden sich in Dosierung, Rückstellkraft und Studienlage erheblich.
4. „Wie viele Einheiten oder Milliliter planen Sie?”
Ohne Menge ist ein Preis keine Information. Lassen Sie sich die Menge in den Kostenvoranschlag schreiben.
5. „Was kostet das vollständige Ergebnis, nicht die erste Sitzung?”
Viele Verfahren brauchen zwei bis drei Sitzungen. Der beworbene Preis meint regelmäßig nur die erste. Fragen Sie nach Gesamtkosten inklusive Nachkontrolle und möglicher Korrektur.
6. „Ist die Nachkontrolle enthalten?”
Zwei Wochen nach einer Botulinumtoxin-Behandlung gehört eine Kontrolle zur Behandlung. Wird sie separat berechnet, ist das ein Hinweis darauf, wie die Praxis kalkuliert.
7. „Welches meiner Anliegen lösen Sie damit nicht?”
Diese Frage dreht die Richtung des Gesprächs um. Eine gute Antwort benennt klar die Grenze des Verfahrens. Eine schlechte Antwort erweitert den Behandlungsplan.
8. „Was wäre die Alternative, auch die nichtmedizinische?”
Rechtlich ist die Aufklärung über Alternativen Teil der wirksamen Einwilligung (§ 630e BGB). Praktisch erkennen Sie daran, ob jemand ein Problem löst oder ein Produkt verkauft. Auch „abwarten” ist eine Alternative.
9. „Bekomme ich den Aufklärungsbogen vorher mit nach Hause?”
Zwischen Aufklärung und Eingriff muss ausreichend Bedenkzeit liegen — bei planbaren ästhetischen Eingriffen bedeutet das in der Regel: nicht am selben Tag. Wer zur sofortigen Unterschrift drängt, verstößt gegen den Kern der Aufklärungspflicht.
10. „Wie oft mache ich das dann?”
Fast alle Verfahren sind Abonnements. Die ehrliche Rechnung ist nicht der Sitzungspreis, sondern der Preis über fünf Jahre. Rechnen Sie ihn im Gespräch aus. Manche Entscheidung sieht danach anders aus.
Vier Warnsignale, unabhängig vom Verfahren
- Rabatt mit Frist. „Nur heute” hat in der Medizin nichts zu suchen.
- Paketpreise für mehrere Areale, die Sie nicht angesprochen haben.
- Vorher-Nachher-Bilder mit unterschiedlicher Beleuchtung oder Kopfhaltung. In Deutschland ist Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohnehin unzulässig (§ 11 Heilmittelwerbegesetz).
- Kein schriftlicher Kostenvoranschlag.
Ein gutes Gespräch endet damit, dass Sie ohne Termin nach Hause gehen und darüber nachdenken können. Wenn das nicht möglich ist, war es kein Beratungsgespräch.